- 5763 a -
1336. Dezember 12. Avignon.
II id. Dec.
P. Benedikt XII. antwortet auf die ihm v. K. Kasimir v. Polen durch dessen Abgesandten, den Bresl. Bgr Bertold [v. Ratibor], überbrachten Briefe, wie folgt:
1. Die Form des v. K. Kasimir m. d. Kgen v. Ungarn u. Böhmen abgeschlossenen Friedens, wie sie ihm der Gesandte dargestellt hat, sei ihm u. dem apost. Stuhl nicht genehm, da viele Artikel gegen Recht u. Billigkeit verstießen u. der Ehre u. dem Nutzen Kasimirs zuwiderliefen, u. hinsichtl. der in dem Frieden enthaltenen Bündnisse dem apost. Stuhl keine Ehrfurcht bewiesen sei. Er habe hierüber, wie über die anderen diese Gesandtschaft betr. Dinge, dem Gesandten genau s. Meinung auseinandergesetzt, u. dieser würde ihm, dem Kg, darüber ausführlicher mündl. berichten.
2. Weil er dem Kgreich Polen Glück u. Erfolge wünsche u. es vor Feindschaft bewahrt wissen wolle, habe er nach Erfahrung der Gründe für den Vorbehalt der Lebuser Kirche (Lubicensis ecclesie) diese Kirche für den apost. Stuhl reservieren zu müssen geglaubt, mit der Absicht, bei der nächsten dortigen Vakanz, wenn nicht vielleicht eine für diese Kirche besonders geeignete (perutilis) u. dem Papst u. K. Kasimir ergebene Persönlichkeit gewählt würde, die dortige Domkirche durch den päpstl. Stuhl mit einem geeigneten Hirten zu besetzen.
3. Dazu, daß die Bewohner des Kgreichs Polen zur Zahlung des der Röm. Kirche schuldigen jährl. Zinses, der in jenen Gegenden volkstümlich Peterspfennig (denarius beati Petri) genannt wird, nicht nach der Kopfzahl, sondern nach den einzelnen Wohnstätten der Einwohner verpflichtet sein sollen u. dazu, daß jene Bewohner, die in geschlossenen u. ummauerten Städten leben, von der Zahlung dieses Zinses frei sein sollen, antworte er: Er, der die Rechte der Röm. Kirche in der Weise unverletzt erhalten wolle, daß das Recht eines andern deswegen nicht verletzt würde, habe die Register dieser Kirche sorgfältig durchforschen lassen, u. es habe sich erwiesen, daß alle Einwohner des Kgreichs Polen ohne Ausnahme auch derer, die in diesen geschlossenen u. ummauerten Städten wohnen, zur Bezahlung des gen. Zinses nicht nach den Wohnungen, sondern nach der Kopfzahl ihrer Personen gehalten sind; er könne daher etwas, wodurch der Röm. Kirche Abbruch geschehen könne, über dieses Recht hinaus u. ohne Verletzung des Gewissens nicht ändern.
4. Da es sich im übrigen für den apost. Stuhl nicht zieme, noch er (d. Papst) es gewohnt sei, Prälaten ohne ihren Willen u. ohne rechtmäßige u. vernünftige Gründe an einen andern Ort zu versetzen (transferre) oder von ihrer Residenz (sedes) zu entfernen, könne er den Anträgen des poln. Kgs über eine Verpflanzung des Bresl. u. des Krak. Bischofs - u. gerade hier am wenigsten - willfahren. Er habe aber an den Krak. Bisch. nachdrückl. geschrieben, daß er nicht zögern solle, dem Kg v. Polen sich ohne besonderen Antrieb (absque fermenti admixtione cuiuslibet) treu u. gehorsam zu bezeigen.
5. Über die Mitteilung, daß der Meister u. die Brüder des Deutschen Ordens den zwischen Kasimir u. ihnen wieder geschlossenen Frieden (pacem reformatam) neuerdings nicht beachten wollen, wundere er sich, da sie sich selbst durch ihren Nuntius bei ihm darüber beschwert hätten, daß nicht durch sie, sondern vielmehr durch d. Kg v. Pol. das Zustandekommen der Wiedererneuerung dieses Friedens verzögert werde. Er, der nicht allein in jenen Gebieten, in denen wegen der Nachbarschaft der Ungläubigen den kath. Fürsten u. Magnaten am meisten Friede u. Eintracht nottue, sondern in allen Grenzen der Christenheit vollsten Frieden wünsche, sei aber bereit, zwischen Kasimir u. dem Orden zur Herstellung wechselseitiger Eintracht nach Kräften zu vermitteln. Mit dem Ausdruck der Freude über den durch d. Kg v. P. in s. Reiche geschaffenen Zustand des Friedens u. des Rechts, bittet er ihn, die Kirche in den Prälaten u. geistlichen Personen seines Kgreichs nach Gebühr zu ehren, u. empfiehlt sie in Ausübung ihrer Rechte u. Freiheiten seiner kgl. Gnade, sowie die Armen, Waisen, Witwen etc. seinem Schutze.
A. d. päpstl. Reg. abgedr. b. A. Theiner, Mon. hist. Hungariae I, 610/611.
Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 29, 1923; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1334 - 1337. Herausgegeben von K. Wutke.
|